Bevor Sie das erste Mal in unsere Praxis kommen, benötigen Sie eine vom Arzt ausgestellte Verordnung.

Die Kosten für die Sprachtherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zurzeit besteht jedoch eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10% der Kosten. Zusätzlich müssen pro Verordnung 10 € Verordnungsgebühr an die Krankenkasse bezahlt werden. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind von der Eigenbeteiligung und der Verordnungsgebühr befreit.

Termine zur Information und allgemeinen Beratung können ggf. auch ohne ärztliche Verordnung vereinbart werden.